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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN :

 (Stand der AGB: 01.06.2016)

 

Der Mieter ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern zu parken.

1 Haftung allgemein Weulfle-park, haftet für alle Schäden, die von Ihr und Ihrem Personal verschuldet wurden. Die Haftung von Woelfle-park ist auf Vorsatz und grob fahrlässig beschränkt. Dieses gilt auch für die Angestellten bzw. Beauftragten. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Woelfle-park  haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung. Der Kunde muß seine Schadenserstzansprüche unverzüglich vor dem Verlassen des Stellplatzes gegenüber Woelfle-park anmelden. Danach können die Schäden nicht mehr angenommen werden. Schadensersatzansprüche infolge von Witterungseinflüssen, Schaden durch Fremdeinwirkung, Diebstahl, Feuer oder ähnlichem, können nicht gestellt werden. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch Ihn selbst, seinen Angehörigen oder seinen dazugehörigen Personen verursacht werden und ähnlichen) oder auf bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere oder äußere Unruhen oder elementare Naturkräfte (auch: Hagelschäden,Wir haften nicht für Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden unserer Kunden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von unseren Mitarbeitern verursacht wurden.


2.Flughafentransfer Anspruch auf einen kostenlosen Shuttle-Transfer haben pro Fahrzeug nur 4 Personen.

Ist eine Stornierung des Parkplatzes möglich? Bis 24 Stunden vor Anreise ist eine kostenlose Stornierung möglich. Danach sind 50% des Parkpreises fällig.

Der Mieter muss seine Schadensersatzansprüche unverzüglich vor dem Verlassen des Stellplatzes gegenüber den Betreibern des Park - Service Woelfle-park melden.

3.Sicherheitsbestimmung: Aus Sicherheitsgründen bzw. organisatorischen Gründen muß auf einigen Parkplätze der Fahrzeugschlüssel bei woelfle-park und hinterlegt werden. Der Fahrzeugschlüssel wird sicher deponiert. Das Fahrzeug muß bei einem Notfall und dergleichen entfernbar sein.

4. Sondervereinbarungen: Sondervereinbarungen und Abweichungen der AGB`s erfolgen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die komplette Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge.
Gerichtsstand ist Stuttgart